die technische Leitung des Ortsbauamtes, insbesondere im Bereich Tiefbau und der Fachaufsicht des gemeindlichen Bauhofs
Begleitung von Planungen, Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung der gemeindeeigenen Tiefbaumaßnahmen durch beauftragte Ingenieurbüros und Bauherrenfunktion über alle Leistungsphasen der HOAI sowie selbständige Planung und Durchführung kleinerer Maßnahmen
Allgemeine Unterhaltung der Infrastruktur (u.a. Straßen, Brücken, Kanalnetz, Kinderspielplätze)